Demnach sollen zukünftig Führungskräfte entsprechender Unternehmen, Staatsbetriebe oder womöglich auch Behörden für aufkommende Verstöße gegen die erweiterten Pflichten zur Einhaltung der Cybersicherheit verantwortlich gemacht werden. Es werden Geldbußen in Höhe von 2 Prozent des Jahresumsatzes bei betroffenen Betreibern wesentlicher Dienste veranschlagt. Bei Anbietern wichtiger Services werden 1,4 Prozent angesetzt. Laut Berichterstatter des EU-Parlaments, Bart Groothuis orientieren sich die Werte an den Lösegeldforderungen, die in der Regel von Ransomware-Banden bei Erpressungsversuchen mit Verschlüsselungstrojanern eingefordert werden. Dabei handelt es sich wohl eher um einen „symbolischen“ Wert. Dieser soll dazu dienen, die Motivation der Verantwortlichen zu steigern, etwaige Beträge mehr in präventive Maßnahmen gegen Hackerangriffe und in die Cybersicherheit zu investieren.
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